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Einstufung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
Auf europäischer Ebene
werden die Vorgaben für die Einstufung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ständig fortgeschrieben (Aktualisierungen der EG-Richtlinien 67/548/EWG und 88/379/EWG); diese Regelungen sind sowohl bei
der Etikettierung von Einzelstoffen, als auch bei der Einstufung von gefährlichen Zubereitungen zu berücksichtigen. Die Umsetzungen dieser Vorgaben in nationales Recht verlangen eine regelkonforme
Verpackung sowie die Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen; für professionelle Verwender ist zudem ein Sicherheitsdatenblatt mit weiterführenden Hinweisen zur
sicheren Verwendung des Produktes zu erarbeiten. KONSULENZA bietet folgende Dienstleistungen an:
- Einstufung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen
- Festlegung von Gefahrensymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen
- Erstellung des Sicherheitsdatenblatts
- Erarbeitung der mehrsprachigen Version des Etiketts (sämtliche offiziellen Sprachen der Europäischen Gemeinschaft) und
Sicherheitsdatenblätter (Hauptsprachen der Europäischen Gemeinschaft)
- Überprüfung sonstiger anwendbarer europäischer und nationaler Vorschriften für gefährliche Zubereitungen
Entsprechende
Dienstleitungen sind auch für andere Länder (USA, Schweiz, etc.) verfügbar.
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