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Gefahrguttransport

Gefahrguttransport

Die EG-Richtlinie 92/32/EEC wurde in Deutschland bereits durch die Neufassungen der Gefahrgutverordnungen umgesetzt, in Italien erfolgte die Umsetzung durch das Decreto Legislativo n. 40/00. Für den Tätigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten / Consulente per la sicurezza dei trasporti di merci pericolose gelten europaweit die gleichen Rahmenbedingungen, auch wenn die nationale Ausführungsbestimmungen eine gewisse Variabilität aufweisen. Für den Gefahrguttransport gelten die folgenden Regelungen: ADR - Straße; RID - Schiene; ADNR - Binnenschiffahrt - IMDG/IMO - Seeschiffahrt; IATA - Luftfracht. KONSULENZA bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Benennung als externer Gefahrgutbeauftragter
  • Schulung des internen Gefahrgutbeauftragten
  • Assistenz und Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten bei der Durchführung seiner Aufgaben: Erstellung der Jahresberichte, Formulierung von Unfallberichten, unternehmens-interne Audits, etc.
  • Klassifizierung von Produkten, Festlegung der Standards für Packmittel, Etikettierung und Markierung von Versandstücken, Schulung des Personals.
  • Integration der notwendigen Arbeitsanweisungen für Gefahrgut in bestehende Kundensysteme.

Einschließlich der internationalen Regelungen IMDG/IMO und IATA

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