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Gefahrguttransport
Die
EG-Richtlinie 92/32/EEC wurde in Deutschland bereits durch die Neufassungen der Gefahrgutverordnungen umgesetzt, in Italien erfolgte die Umsetzung durch das Decreto Legislativo n. 40/00. Für den Tätigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten / Consulente per la sicurezza dei trasporti di merci pericolose gelten europaweit die gleichen Rahmenbedingungen, auch wenn die nationale Ausführungsbestimmungen eine gewisse Variabilität aufweisen. Für den Gefahrguttransport gelten die folgenden Regelungen: ADR - Straße; RID - Schiene; ADNR - Binnenschiffahrt - IMDG/IMO - Seeschiffahrt; IATA - Luftfracht. KONSULENZA bietet folgende Dienstleistungen an:
- Benennung als externer Gefahrgutbeauftragter
- Schulung des internen Gefahrgutbeauftragten
- Assistenz und Unterstützung des Gefahrgutbeauftragten bei der Durchführung seiner Aufgaben: Erstellung der Jahresberichte,
Formulierung von Unfallberichten, unternehmens-interne Audits, etc.
- Klassifizierung von Produkten, Festlegung der Standards für Packmittel, Etikettierung und Markierung von Versandstücken, Schulung
des Personals.
- Integration der notwendigen Arbeitsanweisungen für Gefahrgut in bestehende Kundensysteme.
Einschließlich der internationalen Regelungen IMDG/IMO und IATA
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